Neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: Ein Überblick über den VSME- und LSME-Standard
Christoph Diener Christoph Diener

Neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: Ein Überblick über den VSME- und LSME-Standard

Die EU erleichtert KMU die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit zwei neuen Standards: Der VSME-Standard unterstützt nicht-kapitalmarktorientierte KMU bei freiwilligen Berichten durch vereinfachte Anforderungen und geringeren Aufwand. Der LSME-Standard richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU, die ab 2026 nach CSRD berichten müssen. Beide fördern Transparenz und nachhaltiges Wirtschaften.

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Prüfung nach den CEAOB Guidelines on Limited Assurance on Sustainability Reporting: Ein praxisnaher Leitfaden
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Prüfung nach den CEAOB Guidelines on Limited Assurance on Sustainability Reporting: Ein praxisnaher Leitfaden

Die CEAOB Guidelines sind ein Leitfaden zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach der CSRD mit Fokus auf Limited Assurance Engagements. Entwickelt vom Committee of European Auditing Oversight Bodies, zielen sie auf eine einheitliche Prüfung in Europa ab. Basierend auf ISAE 3000, helfen sie Unternehmen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.

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ESRS als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Erklärung nach NFRD wegen Ampel-Aus – Aktuelle Entwicklungen im GFA des DSRC
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ESRS als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Erklärung nach NFRD wegen Ampel-Aus – Aktuelle Entwicklungen im GFA des DSRC

Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC wird am 12. Dezember 2024 klären, ob die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung gemäß §§ 289b ff., 315b ff. HGB anerkannt werden können. Diese Entscheidung ist entscheidend für Unternehmen, die ihre Berichterstattung bereits auf die ESRS ausgerichtet haben, da die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht weiterhin aussteht.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025: So meistern Unternehmen die CSRD-Anforderungen
Christoph Diener Christoph Diener

Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025: So meistern Unternehmen die CSRD-Anforderungen

Die Einführung der CSRD und der ESRS erfordert von Unternehmen eine klare Strategie und frühzeitige Vorbereitung, um die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte zu erfüllen. Eine gründliche Wesentlichkeitsanalyse und ein strukturiertes Datenerhebungskonzept bilden dabei die zentralen Bausteine für eine prüfungssichere und effiziente Berichterstattung.

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CSRD-Umsetzung in Europa – Wo stehen die Mitgliedstaaten? Stand 21.11.24
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CSRD-Umsetzung in Europa – Wo stehen die Mitgliedstaaten? Stand 21.11.24

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz und nachhaltiger Unternehmensführung. Alle EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Doch wie sieht der Umsetzungsstand tatsächlich aus?

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EU-Offenlegungsverordnung im Kontext: Wie SFDR, CSRD, ESRS und die EU-Taxonomie zusammenwirken und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen
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EU-Offenlegungsverordnung im Kontext: Wie SFDR, CSRD, ESRS und die EU-Taxonomie zusammenwirken und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen

Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) ergänzt CSRD, ESRS und die EU-Taxonomie und soll Kapital in nachhaltige Projekte lenken. Dieses Zusammenspiel fordert Unternehmen heraus, schafft aber auch Transparenz. Die Nachhaltigkeitspioniere Wirtschaftsprüfer unterstützen dabei, Berichte regelkonform und praxisnah zu gestalten.

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