Überarbeitung der ESRS Set 1: Ein Schritt Richtung Vereinfachung und Klarheit
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD / ESRS und EU Taxonomie Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
cd@nachhaltigkeitspioniere.com
www.nachhaltigkeitspioniere.com | LinkedIn Profil
Tel: +49 1520 4231195
Die EU-Kommission hat EFRAG offiziell mit der Überarbeitung der ESRS Set 1 beauftragt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu reduzieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass Unternehmen weiterhin wichtige, klare und verständliche Informationen berichten.
1. Weniger verpflichtende Angaben
Ein zentrales Ziel der Überarbeitung ist die Reduzierung der Anzahl der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte. Dies bedeutet, dass weniger umfangreiche und weniger relevante Informationen im Bericht enthalten sein müssen. Nur die wirklich wesentlichen Informationen werden künftig Teil der Berichterstattung sein. Diese Vereinfachung sorgt nicht nur für eine Entlastung der Unternehmen, sondern erhöht auch die Transparenz, da sich Unternehmen künftig auf die für ihre Stakeholder relevanten Informationen konzentrieren können.
2. Fokus auf quantitative Daten
Ein weiterer wichtiger Punkt der Überarbeitung betrifft die Priorisierung quantitativer Informationen gegenüber qualitativen. Der Fokus wird stärker auf konkrete Zahlen und messbare Daten gelegt, da diese für die Entscheidungsfindung und die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens als wertvoller angesehen werden. Dies bringt Klarheit und Verlässlichkeit in die Berichterstattung und macht es für die Leser der Berichte einfacher, die Fortschritte und Leistungen eines Unternehmens zu verstehen.
3. Klarere Vorgaben und Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse, ein entscheidender Bestandteil der CSRD/ESRS-Berichterstattung, wird ebenfalls vereinfacht. Künftig sollen Unternehmen nur noch diejenigen Themen und Informationen berichten, die wirklich relevant sind. Dies reduziert den Aufwand und sorgt dafür, dass nur signifikante und wichtige Nachhaltigkeitsaspekte hervorgehoben werden.
4. Bessere Abstimmung mit EU- und globalen Standards
Die Überarbeitung berücksichtigt auch eine noch bessere Kohärenz mit anderen EU-Normen und globalen Berichtstandards. Die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Standards wird als entscheidend angesehen, um Unternehmen eine einfachere Anpassung an internationale Anforderungen zu ermöglichen und eine konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.
5. Auswirkungen und Ausblick
Die neue Struktur wird Unternehmen nicht nur helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, sondern auch die Gesamtqualität der Nachhaltigkeitsberichte verbessern. Durch die Vereinfachung der Vorgaben und die Fokussierung auf konkrete, überprüfbare Daten wird die Berichterstattung nicht nur effizienter, sondern auch transparenter.
Die Überarbeitung der ESRS Set 1 wird bis spätestens 31. Oktober 2025 abgeschlossen sein. Es bleibt spannend, wie sich die neuen Vorschläge auf die Praxis auswirken werden und inwieweit sie den Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten entgegenkommen.