Diskussion über das „Omnibus“-Gesetz: EU plant Vereinfachung der Nachhaltigkeits-berichterstattung
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD / ESRS und EU Taxonomie Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
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Am 21. Januar 2025 wird der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) in Brüssel über eine weitreichende Reform der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung beraten. Diese Initiative erfolgt im Rahmen des sogenannten „Omnibus Simplification Package“, das von der Europäischen Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen initiiert wurde. Ziel der Reform ist es, die regulatorische Belastung von Unternehmen zu verringern, ohne die grundlegenden Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
Hintergrund: Forderung nach Entlastung der Wirtschaft
Die Nachhaltigkeitsregulierung, insbesondere durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), hat Unternehmen in den letzten Jahren stark gefordert. Kritiker bemängeln, dass die komplexen Berichtspflichten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unverhältnismäßig belasten. Vor allem in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten mit starker mittelständischer Wirtschaft wird verstärkt auf Vereinfachungen gedrängt.
In einer Mitteilung der polnischen Ratspräsidentschaft, die derzeit den Vorsitz des Rates der Europäischen Union innehat, heißt es:
„Das regulatorische Umfeld in der EU ist zu belastend geworden. Unternehmen berichten, dass die aktuelle Regelung eines der Haupthindernisse für Investitionen und Wachstum ist. Diese Situation gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit auch die europäische Lebensweise.“
Der Reformvorschlag: Was steht im Fokus?
Das „Omnibus Simplification Package“ zielt darauf ab, die drei Kernregulierungen des EU-Green-Deals anzupassen:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ziel ist es, die Berichtspflichten zu entschlacken und Prozesse effizienter zu gestalten.
EU-Taxonomie: Die komplexen Klassifizierungsanforderungen sollen überarbeitet werden, um mehr Klarheit und Anwendbarkeit zu schaffen.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Hier steht die Entlastung von Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Vordergrund.
Fragen der Ratspräsidentschaft an die Mitgliedstaaten
Im Vorfeld der Diskussion hat die polnische Ratspräsidentschaft drei zentrale Fragen formuliert, um die Meinungsbildung zu lenken:
Wie können Ideen zur Vereinfachung und Entlastung, insbesondere für KMU und kleine Mid-Caps, entwickelt werden?
Welche konkreten Vorschläge zur Reduzierung der regulatorischen Belastung gibt es im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich?
Was können die EU-Gesetzgeber und Mitgliedstaaten tun, um Vereinfachung und Bürokratieabbau zu fördern?
Chancen und Risiken der Reformen
Die geplanten Änderungen bergen sowohl Chancen als auch Risiken:
Für Unternehmen: Eine Vereinfachung der Berichtsanforderungen könnte Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Besonders KMU dürften profitieren, da sie oft nur begrenzte Ressourcen für komplexe Nachhaltigkeitsberichterstattungen haben.
Für die Klimapolitik: Aktivisten warnen, dass zu starke Lockerungen die bisherigen Fortschritte im Klimaschutz gefährden könnten. Es droht eine Abkehr von den ambitionierten Zielen des EU-Green-Deals.
Bedeutung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Entscheidungen, die in den kommenden Wochen getroffen werden, haben weitreichende Konsequenzen für Unternehmen in der EU. Besonders für diejenigen, die aktuell ihre Nachhaltigkeitsstrategie und Berichterstattung gemäß der CSRD entwickeln, könnten sich die Anforderungen ändern. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern die Reformen tatsächlich Entlastungen bringen, ohne die Glaubwürdigkeit der Berichte zu beeinträchtigen.
Fazit
Die Diskussion über das „Omnibus Simplification Package“ markiert einen Wendepunkt in der EU-Nachhaltigkeitsregulierung. Während Unternehmen auf Entlastungen hoffen, steht die EU vor der Herausforderung, ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz zu finden. Für Unternehmen ist es ratsam, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und frühzeitig auf mögliche Änderungen zu reagieren.
Bei den Nachhaltigkeitspionieren unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in Zeiten regulatorischer Änderungen optimal zu gestalten. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
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