EU Omnibus-Richtlinie zur CSRD/ CSDDD, EU Taxonomie: Vereinfachung um jeden Preis?

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Nachhaltigkeit und ESG-Berichterstattung (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind in den letzten Jahren zu zentralen Themen in der Unternehmenswelt geworden. In Europa hat die Europäische Union eine Vielzahl von Vorschriften eingeführt, um die Transparenz und Qualität von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) sind drei der wichtigsten Regelwerke, die Unternehmen dazu anhalten, ihre ESG-Praktiken zu optimieren und offenzulegen.

Doch diese Regularien brachten nicht nur Fortschritte, sondern auch Komplexität mit sich. Unternehmen sahen sich plötzlich mit umfangreichen Berichterstattungsanforderungen und zusätzlichen administrativen Aufgaben konfrontiert. Um dem entgegenzuwirken, schlug die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im November 2024 die sogenannte Omnibus-Richtlinie vor. Ihr Ziel: Die Zusammenführung und Vereinfachung der bestehenden ESG-Regularien in einem einzigen Regelwerk. Aber kann eine solche Vereinfachung wirklich funktionieren, ohne die Qualität und Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beeinträchtigen?

Ein ehrgeiziges Ziel: Konsolidierung von CSRD, EU-Taxonomie und CS3D

Die Idee hinter der Omnibus-Richtlinie ist grundsätzlich begrüßenswert. Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), kämpfen oft mit der Vielzahl an Regularien. Die CSRD verpflichtet beispielsweise seit 2024 viele Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen, und verlangt eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse sowie zusätzliche Offenlegungen zu Klimarisiken, sozialen Belangen und Unternehmensführungspraktiken. Die EU-Taxonomie-Verordnung, die bereits 2020 eingeführt wurde, stellt strikte Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten auf. Und die CS3D setzt noch einen Schritt früher an, indem sie von Unternehmen verlangt, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette menschenrechtliche und ökologische Risiken zu identifizieren und zu adressieren.

Angesichts dieser vielfältigen Anforderungen erhofft sich die Europäische Kommission durch die Omnibus-Richtlinie eine Entlastung für die Unternehmen. Durch die Vereinheitlichung der Anforderungen sollen Berichterstattungsprozesse effizienter und kostengünstiger werden. Doch die Umsetzung dieses ambitionierten Vorhabens ist alles andere als einfach.

Herausforderungen bei der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie

Die Konsolidierung dreier komplexer Regelwerke ist ein gewaltiges Unterfangen. Schon die Einführung der CSRD stieß in den Mitgliedstaaten auf erheblichen Widerstand. Unterschiedliche wirtschaftliche Prioritäten, politische Interessen und nationale Vorschriften machten eine einheitliche Umsetzung schwierig. Einige Länder, wie Frankreich, schlugen sogar ein Moratorium für die CSRD vor, während in Deutschland Forderungen nach einer Überarbeitung des Gesetzestextes laut wurden. Diese Uneinigkeit zeigt, wie schwer es ist, einen Konsens zu finden.

Nun sollen mit der Omnibus-Richtlinie gleich drei große Verordnungen harmonisiert werden. Doch es bleibt fraglich, wie realistisch dieses Ziel ist, wenn schon die Einführung einer einzigen Verordnung wie der CSRD so viel Streit und Diskussion ausgelöst hat. Laut Berichten soll die EU-Kommission im Februar 2025 über die Omnibus-Richtlinie beraten – ein enger Zeitrahmen, der die ohnehin komplexen Verhandlungen zusätzlich erschwert.

Vereinfachung auf Kosten der Qualität?

Einer der zentralen Kritikpunkte an der Omnibus-Richtlinie ist, dass die angestrebte Vereinfachung nicht ohne qualitative Abstriche möglich sein könnte. Schon bei der Ausarbeitung der ersten Standards für die CSRD (den European Sustainability Reporting Standards, ESRS) wurden wesentliche Elemente gestrichen, um den Umfang der Berichterstattung zu reduzieren. Kritiker befürchten, dass eine umfassendere Vereinfachung im Rahmen der Omnibus-Richtlinie die Berichterstattung weiter aushöhlen könnte.

Unternehmen könnten so weniger dazu verpflichtet sein, detaillierte und transparente Daten offenzulegen. Der Fokus auf Wesentlichkeit – also die Berichterstattung nur über Themen, die für das Unternehmen besonders relevant sind – mag zwar die Arbeitslast reduzieren, lässt aber gleichzeitig potenziell wichtige Informationen außen vor. Dies könnte die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung und das Vertrauen der Stakeholder erheblich schmälern.

Frühanwender in der Zwickmühle

Besonders betroffen von den Unsicherheiten, die die Omnibus-Richtlinie mit sich bringt, sind Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung der CSRD begonnen haben. Diese sogenannten Frühanwender haben bereits erhebliche Ressourcen in die Anpassung ihrer internen Prozesse investiert und sind proaktiv auf die neuen Anforderungen eingegangen. Sollten die Regeln nun im Zuge der Omnibus-Richtlinie gelockert werden, könnten diese Unternehmen benachteiligt werden, während andere, die ihre Umstellung hinausgezögert haben, weniger Anpassungsaufwand betreiben müssten.

Für viele Unternehmen sendet dies ein falsches Signal: Statt nachhaltiges Handeln und frühzeitige Anpassung zu belohnen, scheinen sich strategische Bemühungen nicht auszuzahlen. Die Folge ist eine wachsende Zurückhaltung, sich rechtzeitig auf neue ESG-Anforderungen einzustellen. Unternehmen könnten dazu übergehen, Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht mehr als strategisches Instrument, sondern lediglich als notwendige Compliance-Aufgabe zu betrachten.

Ein weltweiter Vergleich: ISSB vs. CSRD

Ein weiteres Problem ist die zunehmende Verbreitung der Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB). Diese Standards haben sich bereits in vielen Ländern als Benchmark etabliert und bieten einen vergleichsweise einfacheren Rahmen für ESG-Berichterstattung. Die CSRD hingegen hat einen umfassenderen Ansatz, der sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Aspekte integriert, doch ihre Einführung in Europa läuft langsamer ab. Wenn sich die ISSB-Standards weiterhin schneller durchsetzen, könnten sie die CSRD und damit auch die Omnibus-Richtlinie untergraben. Unternehmen könnten sich eher an internationalen Maßstäben orientieren und den zusätzlichen Nutzen der europäischen Vorgaben infrage stellen.

Fazit: Stabilität statt Übervereinfachung

Die Omnibus-Richtlinie zielt auf eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregularien ab, doch die Risiken sind erheblich. Ohne klare und stabile Rahmenbedingungen droht die Glaubwürdigkeit und Qualität der ESG-Berichterstattung zu leiden. Unternehmen benötigen Verlässlichkeit, um langfristig planen zu können. Die Kommission sollte daher sicherstellen, dass die angestrebte Vereinfachung nicht auf Kosten der Substanz geht.

Die Herausforderung liegt darin, Vereinfachung und Qualität in Einklang zu bringen. Nur durch eine sorgfältige Abwägung können die Regulierungsbehörden sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur weniger Aufwand haben, sondern auch weiterhin mit ambitionierten Standards zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen. Die langfristige Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit darf nicht durch kurzfristige Vereinfachungen gefährdet werden.

Wir unterstützen Sie dabei, die Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgreich zu meistern – auch in einem rechtlich unsicheren Umfeld. Sprechen Sie uns an, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen.

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Diskussion über das „Omnibus“-Gesetz: EU plant Vereinfachung der Nachhaltigkeits-berichterstattung

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CSRD-Umsetzung verzögert sich: Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer