Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025: So meistern Unternehmen die CSRD-Anforderungen

Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD / ESRS-Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!

Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.


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Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen ab 2025 viele große Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung vollständig neu auszurichten. Neben kapitalmarktorientierten Unternehmen betrifft dies ab 2025 auch andere große Unternehmen im Sinne des §267 HGB, die ihre Berichte gemäß den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen müssen.

Dieser Umbruch erfordert nicht nur strategische Planung, sondern auch die Bewältigung rechtlicher Unsicherheiten. Wie Unternehmen sich optimal vorbereiten können und welche Schritte jetzt entscheidend sind, zeigen wir hier.

CSRD-Umsetzung in Deutschland: Der aktuelle Status

Die CSRD hätte bis Juli 2024 in deutsches Recht überführt werden sollen – doch die Umsetzung verzögert sich. Deutschland gehört zu den 17 EU-Mitgliedsstaaten, gegen die die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Es bleibt unklar, ob das Umsetzungsgesetz noch 2024 verabschiedet wird. Für Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig sind, ändert sich dennoch wenig: Die ESRS-Anforderungen gelten unabhängig von der nationalen Gesetzgebung, da sie als EU-Rechtsakt direkt verbindlich sind. Unternehmen sollten daher nicht abwarten, sondern aktiv mit den Vorbereitungen beginnen.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Fundament der Berichterstattung

Eine präzise und fundierte Wesentlichkeitsanalyse ist unverzichtbar, um den Nachhaltigkeitsbericht inhaltlich sinnvoll aufzubauen. Ziel ist es, die wichtigsten Themen zu identifizieren – einerseits durch die Analyse der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality), andererseits durch die Bewertung finanzieller Risiken und Chancen (Financial Materiality).

Unternehmen sollten frühzeitig Experten einbinden und die Ergebnisse klar dokumentieren. Dieser Prozess bildet die Grundlage für die gesamte Berichterstattung und legt fest, welche Themen im Bericht behandelt werden. Zeit ist hier ein kritischer Faktor: Wer die Wesentlichkeitsanalyse erst kurz vor dem Berichtszeitraum beginnt, riskiert Verzögerungen und Fehler.

Effiziente Datenerhebung: Prozesse von Anfang an richtig aufsetzen

Eine der größten Herausforderungen bei der CSRD-konformen Berichterstattung ist die Beschaffung und Verwaltung der benötigten Daten. Die Informationen stammen oft aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens – von Tochtergesellschaften bis hin zu Abteilungen wie Compliance, Personal oder Umweltmanagement.

Hier zahlt sich ein systematischer Ansatz aus: Klare Verantwortlichkeiten, einheitliche Prozesse und der Einsatz einer ESG-Software machen die Datenerhebung nicht nur effizienter, sondern auch revisionssicher. Eine geeignete Softwarelösung sollte Funktionen wie zentrale Datenspeicherung, Änderungsnachverfolgung und Nachweisverwaltung bieten. Unternehmen profitieren von einer frühzeitigen Auswahl und Implementierung, um alle Prozesse rechtzeitig zu etablieren.

Probelauf der Datenprozesse: Schwachstellen erkennen und beheben

Vor der ersten Berichterstattung empfiehlt sich ein Testlauf, bei dem der gesamte Erfassungs- und Berichtsprozess simuliert wird. Ziel ist es, mögliche Lücken in der Datenqualität oder der Dokumentation frühzeitig zu erkennen und nachzubessern.

Ein solcher Test schafft nicht nur Sicherheit, sondern bietet auch die Möglichkeit, Prozesse anzupassen und effizienter zu gestalten. Besonders bei internationalen Konzernen mit komplexen Strukturen lohnt sich dieser Schritt, um standortspezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Zudem können in diesem Stadium bereits Abstimmungen mit dem Prüfer erfolgen, um die Prüfbarkeit der Berichterstattung sicherzustellen.

Berichtserstellung und Tagging: Herausforderungen meistern

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist mehr als nur die Zusammenführung von Daten. Eine gut durchdachte Struktur erleichtert die Einhaltung der ESRS-Vorgaben und ermöglicht eine reibungslose Integration aller relevanten Informationen. Klare Darstellungen und konsistente Inhalte sind entscheidend, um den Bericht nicht nur effizient, sondern auch prüfbar zu machen.

Ab 2026 kommt mit dem maschinenlesbaren Tagging eine zusätzliche Anforderung hinzu. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den technischen Grundlagen auseinandersetzen, um die entsprechenden Prozesse schrittweise aufzubauen.

Fazit: Jetzt handeln – die Zeit drängt

Die CSRD und die neuen ESRS stellen Unternehmen vor eine komplexe, aber auch zukunftsweisende Aufgabe. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Anforderungen jedoch bewältigen. Essenziell sind:

  • Frühzeitige Wesentlichkeitsanalyse, um relevante Themen zu identifizieren

  • Strukturierte Datenerhebung mithilfe geeigneter Software

  • Probeläufe zur Optimierung von Prozessen

  • Abstimmungen mit Prüfern, um die Berichterstattung prüfsicher zu gestalten

Unternehmen, die diese Schritte konsequent umsetzen, können ihre Nachhaltigkeitsberichte nicht nur fristgerecht erstellen, sondern auch als strategisches Werkzeug nutzen, um sich in einer nachhaltigen Wirtschaft erfolgreich zu positionieren.

Gerne unterstützen wir Euch bei den Herausforderungen der CSRD und EU Taxonomie.

Kontaktieren Sie uns jederzeit! Ihr Ansprechpartner: WP Christoph Diener

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