Proaktives Handeln: Die EU-Richtlinien CSRD und NIS-2 kommen - Unternehmen sollten vorbereitet sein
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten zwei entscheidende EU-Richtlinien in Kraft: die europäische Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 (Network and Information Security Directive). Obwohl Deutschland die gesetzliche Umsetzung noch nicht abgeschlossen hat, müssen sich betroffene Unternehmen bereits jetzt auf die bekannten Anforderungen einstellen. Verzögerungen auf nationaler Ebene sollten keinesfalls als Grund zur Untätigkeit verstanden werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird von Juristen und Wirtschaftsprüfern erwartet – und proaktives Handeln kann spätere Bußgelder vermeiden.
Die Bedeutung der CSRD
Die CSRD richtet sich an große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro. Ab dem 1. Januar 2025 sind diese Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Dazu gehört unter anderem:
Ein sendungsbezogenes Reporting der CO₂-Emissionen..
Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Berichterstattung.
Eine enge Umsetzung der europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).
Das Ziel der CSRD ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Klimaziele effektiver zu erreichen.
NIS-2: Für mehr Cybersicherheit
Die NIS-2-Richtlinie zielt auf die Stärkung der Cybersicherheit in Europa ab. Sie gilt für Unternehmen ab 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
Erstellung und Implementierung von IT-Notfallplänen.
Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen innerhalb einer bestimmten Frist.
Aufbau robuster IT-Sicherheitsstrukturen, die potenzielle Bedrohungen minimieren.
Die Umsetzung der NIS-2 sollte seit Oktober 2024 erfolgen, auch wenn Bußgelder ohne nationales Recht nur schwer durchzusetzen sind. Dennoch bleibt eine strenge Einhaltung der Vorgaben empfehlenswert, um Sicherheitsrisiken und langfristige Kosten zu vermeiden.
Warum jetzt handeln?
Auch wenn die nationale Gesetzgebung verzögert ist, besteht aus unserer Sicht kein Zweifel daran, dass die Richtlinien kommen werden. "Die Richtlinien müssen grundsätzlich in deutsches Recht umgesetzt werden, da die EU-Mitgliedstaaten rechtlich dazu verpflichtet sind," erklären wir von den NACHHALTIGKEITSPIONIEREN Wirtschaftsprüfern in Abstimmung mit Juristen und Wirtschaftsprüfern. Die Bundesregierung wird die Vorgaben aller Wahrscheinlichkeit nach rückwirkend in Kraft setzen. "Ich gehe davon aus, dass die neue Regierung dies zeitnah umsetzen wird, um weiteren Druck aus Brüssel zu vermeiden," betonen wir. Zudem können Änderungen an den Regelungen nur auf EU-Ebene erfolgen: "Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass nationale Spielräume hier sehr begrenzt sind."
Unternehmen, die bereits jetzt aktiv werden, profitieren von folgenden Vorteilen:
Risikominimierung: Verzögerungen oder Bußgelder lassen sich vermeiden.
Wettbewerbsvorteil: Proaktive Vorbereitung signalisiert Kunden und Investoren Verantwortungsbewusstsein.
Effizienz: Der frühzeitige Aufbau von Prozessen und Strukturen spart langfristig Zeit und Kosten.
Fazit: Proaktiv statt reaktiv
Die europäischen Richtlinien CSRD und NIS-2 markieren einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Cybersicherheit. Warten ist keine Option – betroffene Unternehmen sollten die Vorgaben der Richtlinien umsetzen, als wären sie bereits nationales Recht. Dadurch sichern sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern positionieren sich auch als verantwortungsvolle Akteure in einer zukunftsorientierten Wirtschaft.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einführung der CSRD-Berichtspflichten oder der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer
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