EU-Offenlegungsverordnung im Kontext: Wie SFDR, CSRD, ESRS und die EU-Taxonomie zusammenwirken und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen
Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) sollte als Teil des EU-Sustainable-Finance-Regelwerks privates Kapital in nachhaltige Investitionen lenken und den europäischen Green Deal unterstützen. Diese Verordnung steht jedoch nicht allein: Sie ist eng mit anderen wichtigen Nachhaltigkeitsregulierungen wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und der EU-Taxonomie verknüpft. Diese drei Regelwerke bilden das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -bewertung in der EU.
Die Rolle der CSRD und ESRS
Die CSRD verpflichtet viele europäische Unternehmen, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen, um die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu offenbaren. Die ESRS-Standards dienen dabei als konkrete Leitlinien, wie die Berichtspflichten der CSRD erfüllt werden sollen. Die SFDR ergänzt diese Regelungen, indem sie von Finanzmarktteilnehmern verlangt, Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen offenzulegen und klar zu kommunizieren, wie nachhaltige Aspekte in ihre Investitionsstrategien integriert werden. So entsteht eine einheitliche Informationsbasis, die Unternehmen und Anlegern gleichermaßen hilft, Nachhaltigkeitsmaßnahmen vergleichbar zu machen.Die EU-Taxonomie als Klassifikationsrahmen
Die EU-Taxonomie dient als einheitlicher Katalog, der wirtschaftliche Aktivitäten auf ihre Nachhaltigkeit hin bewertet. Die SFDR nutzt die EU-Taxonomie, um Finanzprodukte klar als „nachhaltig“ oder „nicht nachhaltig“ einzuordnen. Für Unternehmen, die ihre Berichte nach CSRD und ESRS erstellen, ist die EU-Taxonomie ebenfalls essenziell, da sie klare Vorgaben dazu enthält, welche Aktivitäten als umweltfreundlich gelten. Dies schafft Transparenz und soll Greenwashing verhindern, damit Investoren und Konsumenten sicher sein können, dass „grüne“ Versprechen tatsächlich Substanz haben.Zusammenspiel und Herausforderungen
Das Zusammenspiel zwischen SFDR, CSRD, ESRS und der EU-Taxonomie soll eine nachhaltigere und transparenter gestaltete Finanz- und Unternehmenslandschaft fördern. Doch in der Praxis führt diese Vielzahl an Vorschriften zu Unsicherheiten und erhöhtem Aufwand bei Unternehmen und Finanzdienstleistern. Die SFDR fordert detaillierte Offenlegungen, die sich auf die in der EU-Taxonomie beschriebenen Kriterien beziehen, während die CSRD und ESRS konkrete Berichtsstandards setzen, die ebenfalls diese Kriterien berücksichtigen.
Fazit: Wo Nachhaltigkeitspioniere Wirtschaftsprüfer unterstützen können
Angesichts der Herausforderungen, die durch das Zusammenspiel von SFDR, CSRD, ESRS und der EU-Taxonomie entstehen, unterstützen wir von Nachhaltigkeitspioniere Wirtschaftsprüfer Unternehmen dabei, ihre Berichterstattung transparent, regelkonform und praxistauglich zu gestalten. So helfen wir dabei, die Nachhaltigkeitsziele der EU erfolgreich und wirkungsvoll umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute!
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