EU-Offenlegungsverordnung: Zwischen Erwartungen und Realität – Warum die nachhaltige Finanzwelt nach Klarheit ruft

Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!

Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.

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Tel: +49 1520 4231195

  1. Ziel und aktuelles Marktproblem:
    Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) wurde eingeführt, um mehr privates Geld in nachhaltige Investitionen zu lenken und den europäischen "Green Deal" zu unterstützen. Doch viele Fonds, die als nachhaltig gelten, verlieren derzeit Geld. Grund dafür ist die sehr komplexe und sich schnell ändernde Regulierung, die viele Anbieter und Anleger überfordert.

  2. Unterschiedliche Ansichten:
    Die EU-Kommission möchte durch die SFDR Geld in nachhaltige Projekte lenken. Die Aufsichtsbehörden hingegen wollen Anleger vor falschen Informationen schützen und fordern klare Offenlegungen. In Frankreich gab es sogar schon eine Strafe für einen Fonds, der sich nicht an seine eigenen Nachhaltigkeitsversprechen gehalten hat.

  3. Veraltete Kategorien:
    Die aktuelle Einteilung in "nachhaltige" (Artikel-8-Produkte) und "sehr nachhaltige" Produkte (Artikel-9-Produkte) gilt als überholt. Andere Länder wie Großbritannien und die Schweiz haben bereits Modelle entwickelt, die besser an bestimmte Anlagestrategien angepasst sind. Das fehlt der EU-Offenlegungsverordnung bisher.

  4. Reformbedarf laut Konsultationen:
    Bei Umfragen zur Weiterentwicklung der SFDR gab es viele Rückmeldungen. Die Mehrheit fordert verständlichere Regelungen und neue Kategorien, sogenannte Labels, damit Anleger leichter erkennen können, welche Produkte wirklich nachhaltig sind.

  5. Vorschläge von Aufsichtsbehörden:
    Verschiedene Länder, wie die Niederlande und Frankreich, haben schon eigene Vorschläge zu nachhaltigen Kategorien gemacht. Auch die deutsche BaFin fordert eine Vereinfachung der Regeln.

  6. ESMA und der Weg nach vorne:
    Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA möchte, dass die EU-Taxonomie (ein Katalog nachhaltiger Aktivitäten) als Grundlage für die SFDR dient. Sie fordert außerdem, dass die SFDR besser auf die Bedürfnisse von Privatanlegern ausgerichtet wird und mehr Schutz bietet.

  7. Blick in die Zukunft:
    Die neue EU-Kommissarin plant, die SFDR zu vereinfachen. Doch angesichts politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten wird dies vielleicht nicht sofort geschehen. Die Finanzbranche muss vermutlich noch einige Jahre mit den aktuellen SFDR-Regeln arbeiten, bevor es große Änderungen gibt.

Die Umsetzung nachhaltiger Finanzpraktiken muss nicht kompliziert sein. Die Nachhaltigkeitspioniere Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Nachhaltigkeitsberichte klar und regelkonform zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre nachhaltige Zukunft gestalten – kontaktieren Sie uns noch heute!

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EU-Offenlegungsverordnung im Kontext: Wie SFDR, CSRD, ESRS und die EU-Taxonomie zusammenwirken und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen

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