CSRD & öffentliche Unternehmen: Wer muss wann berichten?

Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!

Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.

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Ab 2025 wird es ernst: Die CSRD verpflichtet „große“ Unternehmen der öffentlichen Hand zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Was bedeutet das konkret?

Start 2025: Unternehmen in Kapitalgesellschaftsform müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 Nachhaltigkeitsberichte erstellen – keine Ausnahmen durch Landesrecht möglich.

Mittelbare Betroffenheit: Kleinere Unternehmen der öffentlichen Hand könnten über Landesgesetze oder Satzungen ebenfalls zur Berichterstattung verpflichtet werden. Hier gilt oft: "Wie große Kapitalgesellschaften berichten!"

Ausnahmen? Einige Bundesländer haben bereits Ausnahmen für kleinere kommunale Unternehmen geschaffen, aber diese bleiben die Ausnahme.

Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten – jetzt handeln!

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Sitzung des Rechtsausschusses zum CSRD Umsetzungsgesetz

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Update zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung: HFA empfiehlt IDW Entwürfe