Sitzung des Rechtsausschusses zum CSRD Umsetzungsgesetz
In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wurden zentrale Änderungen zum Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besprochen:
Unternehmen, die bisher keine nichtfinanzielle Berichterstattung leisten mussten, sollen längere Umsetzungsfristen für die CSRD erhalten.
Die Berichtspflichten des Lieferkettengesetzes für 2023 und 2024 könnten ausgesetzt werden, um Doppelbelastungen durch die CSRD zu vermeiden.
Arbeitnehmervertretungen sollen stärker in die Berichterstellung einbezogen werden, um ihre Interessen zu wahren.
Es wurde vorgeschlagen, Umweltgutachter neben Wirtschaftsprüfern als Prüfer für eine dreijährige Übergangszeit zuzulassen.
Belastungen durch Bürokratie und Auswirkungen auf KMUs bleiben dabei zentrale Themen. Weitere Verhandlungen sind zu erwarten.
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
cd@nachhaltigkeitspioniere.com
www.nachhaltigkeitspioniere.com | LinkedIn Profil
Tel: +49 1520 4231195