Update zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung: HFA empfiehlt IDW Entwürfe
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
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Am 15.08.2023 empfahl der Hauptfachausschuss des IDW die Anwendung der Entwürfe IDW EPS 990 und IDW EPS 991. Diese Standards decken die freiwillige inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit ab.
Die Entwürfe wurden veröffentlicht, ohne sie zu finalisieren, da sie bald durch neue Vorgaben im Rahmen der CSRD ersetzt werden.
Zudem empfiehlt der IDW EPS 352 die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung.
Mit der Einführung der CSRD ab 2024 wird die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung obligatorisch und schrittweise intensiviert, zunächst auf das Niveau der begrenzten Sicherheit.
Zukünftig wird voraussichtlich der kürzlich veröffentlichte ISSA 5000 Standard maßgeblich sein und als Blaupause für den EU-weiten Prüfungsstandard dienen.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Systeme und Maßnahmen dokumentiert sind, um die Prüfbarkeit der Berichterstattung zu gewährleisten.
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