Verschiebung der EUDR
EU-Gesetz gegen Entwaldung: Anwendung um ein Jahr verschoben!
Heute hat der Rat der EU beschlossen, die Anwendungsfrist des EU-Entwaldungsgesetzes um 12 Monate zu verlängern. Diese Entscheidung gibt Ländern, Unternehmen und Händlern mehr Zeit, sich auf ihre Sorgfaltspflichten vorzubereiten. Ziel bleibt es, sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, entwaldungsfrei sind.
Neue Fristen:
30. Dezember 2025 für große Unternehmen
30. Juni 2026 für kleine und mittlere Unternehmen
Diese Verschiebung ermöglicht es allen Akteuren, die nötigen Systeme zur Erkennung von Entwaldungsrisiken in Lieferketten und die entsprechenden Berichtssysteme vollständig aufzubauen.
Wichtig bleibt: Produkte dürfen nur dann in die EU gelangen oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf nach dem 31. Dezember 2020 entwaldetem Land produziert wurden.
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
cd@nachhaltigkeitspioniere.com
www.nachhaltigkeitspioniere.com | LinkedIn Profil
Tel: +49 1520 4231195