Beratung des CSRD Regierungsentwurfs
Heute wird der Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen CSRD in deutsches Recht erstmals im Deutschen Bundestag beraten.
Ein zentrales Thema der Diskussion: Wer darf zukünftig Nachhaltigkeitsberichte gesetzlich prüfen?
Die Entscheidung wird weitreichende Folgen für Wirtschaftsprüfer, Berater und Unternehmen haben. Sie könnte die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten maßgeblich beeinflussen und neue Standards für die Prüfungslandschaft setzen.
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
cd@nachhaltigkeitspioniere.com
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