Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unternehmen im Zeitdruck
Die neue EU-Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen – besonders in Deutschland, wo der Umsetzungszeitplan ins Hintertreffen geraten ist. Die Berichtspflicht gilt für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen rückwirkend ab dem 1.1.2024, aber die vollständige Umsetzung lässt auf sich warten.
Komplexe Anforderungen:
Über 1.000 Seiten an Verordnungen und Rechtsakten, die noch immer ausgelegt werden müssen
ESMA hebt die Verbindlichkeit der EFRAG-Leitlinien und FAQs an
Europäische Kommission veröffentlicht neue FAQs zur Auslegung der CSRD und SFDR
Abstimmung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung: Klimabezogene Risiken werden immer wichtiger und müssen in Einklang mit der Finanzberichterstattung stehen. Die Konsistenz zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten wird künftig entscheidend sein.
Jetzt gilt es, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern!
Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
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