EU plant Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: „Omnibus“-Verordnung angekündigt
Die Europäische Union strebt eine umfassende Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Mit der geplanten „Omnibus“-Verordnung sollen verschiedene gesetzliche Anforderungen zusammengeführt und die Berichtspflichten für Unternehmen erheblich vereinfacht werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und gleichzeitig die Qualität der Berichterstattung zu sichern.
Einheitliche Regelung für mehr Effizienz
Derzeit unterliegen Unternehmen in der EU einer Vielzahl von Berichterstattungspflichten, die sich teilweise überschneiden. Dazu zählen:
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Diese verlangt detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
EU-Taxonomie: Bewertet den Anteil nachhaltiger Geschäftstätigkeiten von Unternehmen.
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Verlangt Berichte über menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation): Richtet sich an Finanzmarktteilnehmer und erfordert Nachhaltigkeitsangaben zu Finanzprodukten.
EUDR (European Union Deforestation Regulation): Stellt Anforderungen an den Schutz von Wäldern und die Vermeidung von Entwaldung.
Diese verschiedenen Regelwerke führen oft zu einem hohen administrativen Aufwand, insbesondere für mittelständische Unternehmen, die mit der Vielzahl an Datenpunkten und Anforderungen überfordert sind.
Reduktion des Meldeaufwands um 25 Prozent
Mit der „Omnibus“-Verordnung sollen die Berichtspflichten aufeinander abgestimmt und redundante Datenpunkte eliminiert werden. Dies ist Teil eines größeren Vorhabens der EU, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und die bürokratische Belastung zu verringern. Bis Mitte 2025 sollen konkrete Maßnahmen vorgestellt werden, um den Meldeaufwand um mindestens 25 Prozent zu reduzieren.
Der Fokus bleibt auf den Inhalten
Obwohl die Verfahren vereinfacht werden sollen, betont die EU-Kommission, dass die grundlegenden Inhalte der bestehenden Vorschriften nicht angetastet werden. Die „Omnibus“-Verordnung soll die Verfahren standardisieren, ohne die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gefährden.
Herausforderungen auf dem Weg zur Umsetzung
Der Gesetzgebungsprozess für die „Omnibus“-Verordnung könnte jedoch schwierig werden. Änderungen durch das Europäische Parlament oder den Rat könnten die Pläne verzögern oder abschwächen. Einigen Experten zufolge besteht die Gefahr, dass die Berichtsstandards durch politische Interessen an einzelnen Regelungen aufgeweicht werden könnten.
Bedeutung für Unternehmen
Die geplante Reform bietet Unternehmen die Möglichkeit, Berichtsprozesse effizienter zu gestalten und Ressourcen zu sparen. Dennoch bleibt der Bedarf an strukturierten Prozessen zur Datenerfassung und -aufbereitung bestehen. Wer frühzeitig auf eine systematische Nachhaltigkeitsstrategie setzt, wird von der Vereinfachung profitieren können.
Fazit:
Die geplante „Omnibus“-Verordnung könnte einen wichtigen Schritt zu einer effizienteren und zugleich robusten Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen. Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um rechtzeitig auf die Änderungen reagieren zu können. Die Konsolidierung der Regelwerke kann eine Entlastung darstellen – vorausgesetzt, die Balance zwischen Bürokratieabbau und inhaltlicher Tiefe bleibt gewahrt.
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