Verzögerte Umsetzung der CSRD: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sollte ursprünglich bis Anfang Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch politische Unsicherheiten durch den Bruch der Ampelregierung und der enge Zeitplan gefährden eine Umsetzung noch in diesem Jahr. Für Unternehmen bringt dies einige Herausforderungen mit sich, insbesondere hinsichtlich der Rechtssicherheit und Planung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Umsetzung der CSRD in Deutschland: Unsicherheiten bleiben bestehen
Die Bundesregierung steht unter Druck, die CSRD noch in diesem Jahr umzusetzen. Der Bundesrat tagt am 20. Dezember 2024 zum letzten Mal, was als letzte Möglichkeit gilt, das Umsetzungsgesetz rechtzeitig zu verabschieden. Allerdings gibt es inhaltliche Differenzen, die eine Einigung erschweren könnten. Vertreter der Opposition kritisieren die CSRD als eine „unverhältnismäßige Belastung“ für die Wirtschaft. Sollte das Gesetz bis zum Jahresende nicht in Kraft treten, bleibt der bisherige Rechtsrahmen bestehen, und Unternehmen unterliegen weiterhin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
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Vertragsverletzungsverfahren der EU
Die EU hat wegen der Verzögerungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Bundesjustizministerium muss erklären, warum die Umsetzung bislang nicht erfolgt ist. Sollte Deutschland keine zufriedenstellende Antwort liefern, könnte die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof einschalten. Dies könnte Geldstrafen oder Zwangsgelder zur Folge haben. Dennoch wird bezweifelt, dass es zu einem solchen Verfahren kommt, da selbst die EU-Kommission Reformbedarf bei der CSRD eingeräumt hat.
Auswirkungen auf bestehende Berichtspflichten
Ohne die nationale Umsetzung der CSRD bleiben Unternehmen vorerst an die NFRD gebunden. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen weiterhin eine nichtfinanzielle Erklärung oder einen separaten nichtfinanziellen Bericht abgeben. Eine externe Prüfung dieser Berichte ist nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich. Für das Geschäftsjahr 2024 können Unternehmen bereits nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten, was jedoch ebenfalls freiwillig ist.
Sind Sie unsicher, ob Sie bereits freiwillig nach ESRS berichten sollen oder welche Anforderungen gelten? Wir Nachhaltigkeitspioniere stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen!
Herausforderungen bei internationalen Konzernen
Für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in EU-Ländern, die die CSRD bereits umgesetzt haben, entstehen zusätzliche praktische Herausforderungen. Tochtergesellschaften in Ländern wie Frankreich oder Rumänien könnten verpflichtet sein, nach den neuen Standards zu berichten. Um eine konsolidierte Berichterstattung zu ermöglichen, könnte es sinnvoll sein, dass die Muttergesellschaft freiwillig nach ESRS berichtet. Allerdings ist unklar, ob dies tatsächlich zur Entlastung der Tochtergesellschaften führt, da die jeweiligen nationalen Umsetzungsregelungen maßgeblich sind.
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Freiwillige Berichterstattung und Risiken
Eine freiwillige Anwendung der CSRD-Standards kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Zwar könnten Unternehmen so frühzeitig auf die neuen Anforderungen reagieren und sich an den Standards des Sustainable Finance Marktes orientieren, allerdings besteht das Risiko, dass Übergangsfristen durch die freiwillige Berichterstattung bereits ablaufen. Unternehmen sollten daher die strategischen und rechtlichen Konsequenzen genau abwägen.
Nutzen Sie die Expertise der Nachhaltigkeitspioniere, um die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Berichterstattung fundiert abzuwägen. Wir beraten Sie individuell und zukunftsorientiert.
Notwendigkeit der Transformation trotz Unsicherheiten
Unabhängig von der politischen Unsicherheit bleibt die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung von Unternehmen. Unternehmen, die die Umsetzung der neuen Berichtspflichten jetzt verzögern, könnten später unter erheblichem Druck stehen, notwendige Anpassungen innerhalb kurzer Zeit vorzunehmen. Daher empfehlen Experten, die begonnenen Projekte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konsequent fortzuführen und personelle Ressourcen weiterhin bereitzustellen.
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Fazit: Handeln trotz fehlender Rechtssicherheit
Die Verzögerung bei der Umsetzung der CSRD darf nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsstrategien auf Eis legen. Die langfristigen Vorteile nachhaltigen Wirtschaftens überwiegen die kurzfristigen Unsicherheiten. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um sich auf die künftigen Berichtspflichten vorzubereiten, denn eine nachhaltige Transformation ist nicht nur regulatorisch, sondern auch wirtschaftlich unabdingbar.
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Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD/ ESRS / EU-Taxonomie-Anforderungen und der Erstellung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!
Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.
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