Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Ein Blick auf den aktuellen Stand
Eine aktuelle Umfrage der IHK Düsseldorf zeigt, dass viele Unternehmen auch eineinhalb Jahre nach Einführung des LkSG mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen haben. Besonders kleinere Unternehmen empfinden das Gesetz als Belastung.
Seit Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichtet. Für viele Firmen wird es jedoch schon jetzt wichtig, sich auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorzubereiten, da Kundenanforderungen immer stärker in den Fokus rücken.
Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten:
Über zwei Drittel haben die Anforderungen des LkSG weitgehend erfüllt.
Doch etwa jedes zehnte Unternehmen steht noch am Anfang oder hat die Umsetzung noch nicht begonnen.
Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (indirekt betroffen):
Knapp zwei Drittel planen, das Gesetz ganz oder teilweise umzusetzen, vor allem wegen steigender Kundenanforderungen und der kommenden EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
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